Vermischtes

Chris Brown muss nach Nachtclub-Angriff nicht ins Gefängnis

London (dpa) –

Der US-amerikanische R&B-Sänger Chris Brown muss nach einer Auseinandersetzung in einem Londoner Nachtclub nicht ins Gefängnis. Der 37-Jährige wurde vor dem Southwark Crown Court zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie die Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal berichtete. Damit entgeht der US-Sänger einer Inhaftierung – solange er die Bewährungsbedingungen einhält und etwa nicht erneut straffällig wird.

Der 37-Jährige hatte sich bereits im Juli der Androhung oder Anwendung rechtswidriger Gewalt – im britischen Strafrecht «affray» genannt – schuldig bekannt. Die schwereren Vorwürfe, darunter versuchte schwere Körperverletzung, Körperverletzung und der Besitz einer Angriffswaffe, wurden dagegen fallengelassen.

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Hintergrund des seit längerem laufenden Strafverfahrens ist ein Vorfall im Nachtclub Tape im Londoner Stadtteil Mayfair im Februar 2023. Brown hatte die schwereren Vorwürfe bestritten. Auf Überwachungsvideos war laut PA zu sehen, wie Brown einen Musikproduzenten zweimal mit einer Flasche am Kopf traf und weitere Schläge ausführte. Sein Gesangscoach beteiligte sich laut Richter Tony Baumgartner an dem Angriff. Er wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die ebenso für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bereits wegen Angriffs auf Rihanna verurteilt

Baumgartner bezeichnete den Angriff laut PA als «offensichtlich gefährlich». Der wiederholte Angriff mit einer Glasflasche «barg die Gefahr, erheblich schwerere Verletzungen zu verursachen, als letztlich entstanden», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

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Der Grammy-Preisträger hatte den großen Durchbruch vor 20 Jahren mit der Single «Run It!» geschafft. Es folgten viele weitere Hits und erfolgreiche Alben. Brown fiel bereits in der Vergangenheit wegen gewalttätiger Übergriffe auf. 2009 hatte er seine damalige Freundin, die Sängerin Rihanna, angegriffen und war dafür zu Haft auf Bewährung und zu Sozialstunden verurteilt worden.