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Drachensteigen im Herbst: Was Hobbypiloten beachten sollten

Köln/Tübingen (dpa/tmn) –

Wenn der Wind auffrischt, beginnt in der herbstlichen Jahreszeit gerade für viele Familien der Spaß: Ein Drachen ist schnell gekauft, leicht zu transportieren und verspricht unkomplizierten Freizeitspaß für Groß und Klein. 

Doch ganz so sorglos sollte man ihn nicht steigen lassen. Vom Kauf über den Einsatz bis zur richtigen Handhabung gibt es einiges zu beachten, damit das Spielgerät nicht zur möglichen Gefahr für andere Menschen oder Tiere wird. Doch welche Regeln sollten Hobbypiloten konkret kennen? Hier kommen Antworten auf wichtige Fragen zum sicheren Drachensteigen.

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Worauf sollte man beim Kauf eines Drachens achten?

Josef Peters von den Drachenfreunden Köln empfiehlt beim Kauf grundsätzlich darauf zu achten, dass das Produkt mit einem CE-Zeichen versehen ist. So können Käuferinnen und Käufer sicherstellen, dass der Drachen gängige EU-Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. 

Zudem ist es Peters zufolge sinnvoll, die Sicherheits- und Bedienhinweise zu beachten, die in der Regel bereits außen gut sichtbar auf der Packung angebracht sind. Dort lasse sich zum Beispiel erkennen, für welches Alter und welche Windgeschwindigkeit das jeweilige Produkt geeignet ist. Denn nicht jeder Drachen ist für jeden Einsatzzweck geeignet. 

Lenkdrachen mit zwei oder mehr Leinen etwa sind schwieriger zu steuern als einfache Drachen mit nur einer Leine und können darum für Kinder zur Herausforderung werden. Zudem gilt: je größer der Drachen, desto größer auch die wirkenden Zugkräfte. Ist das Körpergewicht des Piloten gering, kann dieser beim Einsatz Schwierigkeiten bekommen und zum Beispiel von den Beinen gerissen werden.

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Außerdem wichtig: Die Leinenlänge des Drachen sollte 100 Meter nicht übersteigen. Nur bis zu dieser Leinenlänge dürfen Hobbypiloten genehmigungsfrei fliegen. Eine Beratung im Fachgeschäft schadet nicht.

Was sollten Hobbypiloten beim Einsatz ihres Drachens beachten?

In jedem Fall auf die aktuelle Windgeschwindigkeit. Denn manche Piloten packen ihren Drachen nach Peters Beobachtung bei viel zu stürmischen Bedingungen aus. Bei einer Windstärke von 3 bis 4 Beaufort, was 12 bis 28 km/h entspricht, flögen sämtliche Drachen gut. Darüber kann es schon herausfordernd werden. «Ab einer Windstärke von 7 geht dann wirklich nichts mehr.» Bei solchen Windgeschwindigkeiten ab 50 km/h gingen die Drachen eher kaputt. So besteht die Gefahr, dass einem der Drachen aus der Hand gerissen wird und sich verselbstständigt, warnt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten.

Außerdem gilt während des Flugs: Hände weg von den Schnüren – und zwar für Piloten wie Umstehende. Denn die Leinen eines Drachen stehen unter Spannung und können neben Brandblasen auch deutlich gravierendere Verletzungen verursachen. Die Hände gehören darum ausschließlich an die vorgesehenen Griffe. 

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Wer seinen Drachen sinken lassen möchte und noch nicht sonderlich geübt ist, sollte ihn nach rechts oder links aus dem Windfenster nehmen und ihn so möglichst behutsam zu Boden bringen. «Beim Lenkdrachen geht man zumindest nah über den Boden und macht dann schnell zwei Schritte nach vorn, um die Leinenspannung zu nehmen», sagt Josef Peters. 

Und noch etwas ist wichtig: die Wahl eines geeigneten Ortes fürs Drachensteigen. 

Welche Flächen sind denn zum Drachensteigen geeignet – und welche nicht?

«Eine frei zugängliche, öffentliche Wiese kann ich nutzen», sagt Rechtsanwalt Martin Diebold, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Äcker und andere landwirtschaftliche Nutzfläche sind zu meiden. Dazu zählen etwa auch Weiden und Koppeln. 

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Josef Peters rät grundsätzlich davon ab, im Umfeld von Tieren wie etwa Schafen, Pferden oder Kühen zu fliegen, weil die Tiere dadurch verunsichert und aufgeschreckt werden könnten.

Ausreichend Sicherheitsabstand sollte außerdem zu anderen Menschen oder Menschenansammlungen, Straßen und Autobahnen eingehalten werden, empfiehlt Martin Diebold: «Angenommen, es stürzte mal so ein Drachen ab, dann kann das andernfalls schwerwiegende Konsequenzen haben.» Auch Strom- und Hochspannungsleitungen sollten aus Gründen des Eigenschutzes nicht in unmittelbarer Nähe verlaufen. 

Exakte gesetzliche Vorgaben gibt es zudem zum Abstand, der zu Flugplätzen einzuhalten ist – mindestens 1,5 Kilometer zu jeder Außengrenze sind Martin Diebold zufolge einzuhalten. Das gilt selbst für kleinere Flugplätze ohne klare Umzäunung, wie etwa Segelfluggelände. Dort weisen in der Regel Schilder auf die Außengrenzen hin.

Wer haftet, wenn ein Unfall mit dem Drachen geschieht?

«Auch beim Drachensteigen gilt grundsätzlich die gesetzliche Haftung», sagt Claudia Frenz. «Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür einstehen.» Das kann also etwa der Fall sein, wenn der Drachen außer Kontrolle gerät und eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. 

«Für solche Fälle ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig», sagt Frenz. Sie reguliere fahrlässig und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und wehre unberechtigte Ansprüche ab. Martin Diebold rät allerdings, einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen, ob das konkrete Risiko wirklich abgedeckt wird. «Es kann aber etwa sein, dass Haftpflichtversicherer gewisse Vorgaben machen – etwa, dass bei 30 Meter Leinenlänge Schluss ist.»

Fliegen noch sehr junge Kinder bis einschließlich sechs Jahre mit dem Drachen, können diese nicht für einen etwaigen Schaden haftbar gemacht werden, weil diese noch nicht deliktsfähig sind. «Da käme dann höchstens die Haftung der Eltern in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben», so Rechtsanwalt Diebold.