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Powerbank im Flieger: Anzeichen und Regeln für kaputte Akkus

Frankfurt/Main (dpa/tmn) –

Was für ein Schreckszenario mit Flammen, Rauch und Hitze: In einem Flugzeug gerät eine Powerbank in Brand. Zum Glück können die Flugbegleiter das Gerät in einem feuerfesten Behälter sichern, das Flugzeug mit 204 Menschen an Bord kann sicher landen. Solche Fälle von Feuer an Bord wegen brennender Powerbanks häufen sich. Erst kürzlich wurde ein Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Lissabon wegen eines Powerbank-Brandes an Bord umgeleitet. Was Sie über die Energiespeicher im Gepäck wissen müssen:

Ab ins Handgepäck: Powerbanks dürfen nicht in den Koffer

Powerbanks, aber auch andere Batterien mit Lithium-Ionen-Technologie, dürfen in der Regel nicht mehr ins Aufgabegepäck für den Laderaum des Flugzeugs. Denn: Wenn es ein Problem mit der Batterie gäbe, käme niemand an sie ran und ein Feuer könnte sich ausbreiten. Also ab ins Handgepäck damit. 

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Und welche Geräte betrifft das?

Nicht nur die Powerbanks mit USB-Anschluss, auch andere Akkus, E-Zigaretten oder drahtlose Ohrstöpsel mit Ladekasten sind davon betroffen. Informieren Sie sich am besten vor Abflug bei ihrer Fluglinie über die geltenden Bestimmungen.

Batterie zu groß? Dann muss sie am Boden bleiben

Und es gibt Obergrenzen. Je nach Airline können sie sich unterscheiden. Ryanair erlaubt zum Beispiel nur zwei Powerbanks pro Person, Wizzair nur eine. Die Lufthansa-Gruppe etwa erlaubt zwei Geräte pro Person bis zu einer Kapazität von je 100 Wattstunden (Wh). Bis 160 Wattstunden sind nach Absprache möglich, alles darüber bleibt am Boden. 

Wie viel Strom Ihre Powerbank speichert, steht meist auf der Rückseite des Geräts. Manchmal ist die Angabe auch in Milliamperestunden (mAh) aufgedruckt.

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  • Dann gilt nach einer vereinfachten Umrechnungsformel: (Wattstunden = Milliamperestunden x Spannung / 1000). Lithium-Akkus für Smartphones arbeiten in der Regel mit einer Spannung von 3,7 Volt.
  • Am Beispiel einer Powerbank mit 10.000 mAh wären das dann 10.000 mAh x 3,7 Volt geteilt durch 1000 also 37 Wattstunden. Diese Powerbank dürfte mit an Bord.

Nutzung an Bord – auch hier gibt es Regeln

Wichtig: Fragen Sie nach den spezifischen Regeln Ihrer Airline. Sonst sitzen Sie nachher doch mit leerem Smartphone-Akku auf dem Transatlantikflug, weil die Powerbank nicht benutzt werden darf. Die International Air Transport Association (IATA) hat Richtlinien für den Transport von Akkus in Flugzeugen festgelegt. Die können sich aber im Detail von Fluglinie zu Fluglinie unterscheiden.

  • Einige Airlines erlauben nur den Transport der Powerbank, allerdings nicht den Betrieb. Das Aufladen von Telefon, Tablet, Kopfhörer und Co. ist dann also verboten.
  • Auch das Aufladen der Powerbank am Ladestecker des Sitzes könnte verboten sein.
  • Manche Airlines verlangen laut TÜV-Verband, dass die Powerbank den ganzen Flug über griffbereit liegt. Sie darf also etwa nicht oben im Gepäckfach verstaut sein.
  • Der Betrieb notwendiger und genehmigter medizinischer Geräte ist erlaubt. 

Ein schneller Blick: Ist meine Powerbank (noch) okay?

Achtung: Nicht jeden Schaden kann man auch sehen, aber es gibt einige Anzeichen dafür, dass mit der Powerbank etwas nicht mehr stimmen könnte. Unter anderem können das sein:

  • Die Powerbank ist schon häufiger heruntergefallen und hat sichtbare Schäden? 
  • Die Powerbank wird im Betrieb sehr heiß? Auch dann könnte es bereits Schäden im Inneren geben.
  • Das Gerät hat sich verformt oder im Bereich der Anschlüsse verfärbt? Auch das könnte ein Hinweis auf Schäden sein. 
  • Das Gerät war schon großer Hitze ausgesetzt? 

Dann lieber sachgerecht entsorgen.

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Powerbank kaufen: Qualität schlägt günstigen Preis

Wer sich eine neue Powerbank zulegen will, sollte laut TÜV Süd auf diese Dinge achten:

  • CE-Kennzeichen auf dem Gerät sollte die Mindestanforderung sein.
  • Das GS-Zeichen ist ein weiterer Hinweis auf eine unabhängige technische Prüfung.
  • Unvollständige oder fehlende Herstellerangaben oder technische Daten sollten ein Warnsignal sein. Und Achtung: Bei Günstig-Shops im Netz kann man sich auf Siegel nicht immer verlassen.
  • Optimal: Die Geräte verfügen über ausgewiesene Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefenentladung oder Überhitzung. Das ist bei vielen günstigen Geräten oder bei Geräten aus dem Onlinehandel auch mal nicht der Fall.