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Verdächtige Chats: Wie Kids und Eltern richtig reagieren

Karlsruhe (dpa/tmn) –

Wenn Minderjährige erkennbar als solche im Internet unterwegs sind, droht Cybergrooming. So nennt man die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte etwa über Gaming-Plattformen oder Chats.

Kinder und Jugendliche sollten hellhörig werden, wenn ein Unbekannter eine Kontaktanfrage stellt und dem Minderjährigem auffällig schmeichelt («so hübsch», «toller Spieler»), raten Fachleute des Cybercrime-Zentrums (CCZ) Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. 

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Nicht den Lockvogel spielen

Insbesondere, wenn der Unbekannte schnell darauf drängt, in privaten oder geheimen Chats weiter zu kommunizieren oder beispielsweise Gutscheine als Belohnung bietet, sollte man stutzig werden. Spätestens wenn der Chatpartner Bilder oder Kamera-Livekontakte möchte – zugleich aber vorgibt, dass seine Kamera kaputt sei -, sollten Minderjährige eine erwachsene Vertrauensperson um Hilfe bitten.

Beweise sollten nur in Absprache mit der Polizei gesichert werden. Sonst besteht die Gefahr, sich strafbar zu machen. Auf keinen Fall sollte man Inhalte einfach weiterleiten, verschicken oder herumzeigen. Auch warnen die Experten davor, selbst zu recherchieren oder als eine Art Lockvogel Kontakt aufzunehmen.

Was können Eltern tun?

Eltern sollten sofort die Polizei einschalten, damit diese den Chatpartner möglichst ermitteln kann. Rat bieten auch das Hilfeportal sexueller Missbrauch, die Nummer gegen Kummer oder die Internetseite «Fragzebra.de».

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Hat ein Kind oder ein Teenager ein fragwürdiges Foto oder Video von sich über einen Online-Dienst hochgeladen oder an einen Dritten verschickt, kann man versuchen, diese Inhalte löschen zu lassen. Dafür gibt es Seiten im Internet wie «Take it down» oder des US-amerikanischen National Centers for Missing & Exploited Children (NCMEC) für vermisste und ausgebeutete Kinder.