Berlin (dpa/tmn) –
Menschen mit einer Behinderung haben oft Anspruch auf Unterstützung durch die sogenannte Eingliederungshilfe. Diese Geld-, Sach- und Dienstleistungen sollen Anspruchsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung stellen aber fest, dass Antragstellerinnen und Antragstellern die Leistungen immer mal wieder verweigert werden – und zwar nicht immer rechtmäßig.
Bei erfolglosem Widerspruchsverfahren bleibt Rechtsweg
Die Fachverbände weisen darum darauf hin, dass sich ein Widerspruch lohnen kann – viele davon hätten Erfolg. Betroffene, Angehörige und Beratungsstellen können sich jetzt beim Aufsetzen des Schriftstücks an einer kostenfreien Praxishilfe der Fachverbände orientieren.
Diese Handreichung, die auf der Webseite diefachverbaende.de in der Rubrik «Stellungnahmen/Positionspapiere» bereitsteht, informiert über Leistungen der Eingliederungshilfe, erklärt das Widerspruchsverfahren und reicht Formulierungshilfen für typische Fallkonstellationen.
Den Antrag auf Eingliederungshilfe stellen Betroffene beim zuständigen Sozialamt am Wohnort. Auch der Widerspruch geht dorthin. Scheitert das Widerspruchsverfahren, bleibt Menschen mit Behinderung noch das Klageverfahren.
