Vermischtes

Eigenheim bei Scheidung an Kind übertragen: Das ist wichtig

Berlin (dpa/tmn) –

Die gemeinsame Immobilie ist noch nicht abbezahlt, die Scheidung aber unausweichlich: Was passiert nun mit dem Eigenheim? Das ist eine Frage, die sich die meisten Paare in dieser Situation stellen. Eine mögliche und im Idealfall emotional entlastende Option kann sein, das Haus auf die gemeinsamen Kinder zu übertragen.

«Sind die Kinder minderjährig, müssen beide Elternteile sowie in der Regel das Familiengericht der Übertragung zustimmen», sagt die Berliner Fachanwältin für Familienrecht, Eva Becker. Allerdings müssen die Eltern dann meist weiter für die Kreditraten aufkommen, weil Gerichte der Übernahme von Darlehensverträgen durch Minderjährige meist nicht zustimmen.

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Bei vorzeitiger Ablösung des Kredits wird Entschädigung fällig

Eine Alternative ist, den Kredit vorzeitig abzulösen. Das setzt aber voraus, dass Ehepartner die Restschuld samt Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen können. Denn wird ein Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung vorzeitig abgelöst, kann die kreditgebende Bank eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn durch die ausbleibenden Zinszahlungen verlangen.

Will ein Paar eine Immobilie hingegen an ein volljähriges Kind übertragen, übernimmt der Sohn oder die Tochter alle Pflichten wie Kosten und Steuern. Soll sich hierbei auch etwas am Kreditvertrag ändern, muss die Bank einverstanden sein. «Das ist in aller Regel nur der Fall, wenn das volljährige Kind über ein ausreichend hohes Einkommen und Sicherheiten verfügt», so Eva Becker.

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