Vermischtes

Schockanruf mit Unfallgeschichte: So schützen Sie sich

München (dpa/tmn) –

Der Tag plätschert vor sich hin – und plötzlich klingelt das Telefon. Dann die Hiobsbotschaft: Ein Angehöriger sei nach einem schweren Unfall oder mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung im Krankenhaus, sagt ein vermeintlicher Krankenhausmitarbeiter. Eine OP oder weitere medizinische Versorgung könne nur erfolgen, wenn umgehend Geld gezahlt werde. Stopp!

Wer so einen Anruf bekommt, sollte eines tun: das Gespräch umgehend beenden und sich nicht auf Diskussionen mit dem Anrufer einlassen. Danach sollte man den vorgeblich erkrankten oder verunfallten Angehörigen unter der bei sich abgespeicherten Telefonnummer anrufen. Wer dennoch unsicher bleibt, ob der Anruf tatsächlich von einem echten Krankenhaus kam, sollte dessen offizielle Telefonnummer wählen und sich dort rückversichern. Dann das Geschehen der örtlichen Polizeidienststelle melden.

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Das raten die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) im Rahmen einer Aufklärungsaktion. Die unterstützt auch der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) und informiert darüber. Bei solchen sogenannten Schockanrufen handelt es sich um eine perfide, zuweilen aber höchst lukrative Masche von Betrügern.

Kriminelle versuchen so, an Geld und Wertsachen zu kommen. Dabei wird mit «massivem emotionalem Druck» gearbeitet, so der VPKA. Die Kriminellen setzen auf Angst, Zeitdruck und die Sorge um nahestehende Menschen. Opfer können Menschen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten werden, heißt es.

KI kann die falschen Anrufe noch realistischer gestalten

Besonders tückisch: Durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz lassen sich solche Täuschungsversuche zusätzlich glaubwürdiger gestalten. Etwa dadurch, dass die Stimme nachgeahmt werden kann, erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg. Dazu reichen demnach bereits kurze Sprachfragmente, welche die Kriminellen beispielsweise aus sozialen Netzwerken oder anderen Online-Quellen entnommen haben könnten. 

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Krankenhausmitarbeiter holen niemals Bargeld bei Angehörigen 

Krankenhäuser verlangen «niemals die Bezahlung per Vorkasse, Bargeld oder Wertsachen, um medizinische Behandlungen durchzuführen oder fortzusetzen», so der VPKA. Auch holen Krankenhausbeschäftigte kein Bargeld, keinen Schmuck oder sonstige Wertsachen bei Angehörigen ab.

Der Appell lautet: «Übergeben Sie niemals Wertsachen oder Geld an Unbekannte! Medizinische Notfallbehandlungen oder Operationen werden sofort durchgeführt und nicht von vorherigen Zahlungen abhängig gemacht.» Auch persönliche oder finanzielle Daten sollte man unbekannten Anrufern niemals weitergeben.

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