Berlin (dpa/tmn) –
Bleibt die Braut vor dem Gebäude, in dem die Trauung stattfindet und verfolgt die Zeremonie per Telefon und durch das offene Fenster, gilt die Trauung als rechtmäßig vollzogen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Az: 12 Wx 2/25 e) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Muss ein Brautpaar im selben Raum stehen, um Ja zu sagen? Könnte man denken. Doch eine Trauung in Berlin lief da etwas ungewöhnlicher ab. In dem konkreten Fall wandte sich ein Brautpaar mit somalischer Staatsangehörigkeit für ihre Hochzeit an die somalische Botschaft in Deutschland. Ein Vertreter begrüßte die Verlobten zunächst vor dem Gebäude. Die Braut wollte die Botschaft allerdings nicht betreten, da ihr Asylverfahren noch lief und sie Nachteile befürchtete.
Ja-Wort nicht im selben Raum – die pfiffige Idee der Botschaft
Die Frau blieb draußen, während ihr Verlobter mit ins Gebäude hineinging. In dem Moment würden viele vermutlich denken: Diese Hochzeit platzt. Doch die Botschaft fand einen Ausweg. Die Braut verfolgte die Trauung durch ein geöffnetes Fenster und zusätzlich per Videotelefonat – so hatte sie direkten persönlichen Kontakt zu ihrem Verlobten und dem Konsularbeamten.
Die Botschaft stellte anschließend eine Heiratsurkunde aus und trug die Ehe in ihr Register ein. Das deutsche Standesamt hatte Zweifel und legte den Fall dem Gericht vor.
Das Oberlandesgericht entschied, dass die Ehe im deutschen Register eingetragen werden darf. Zunächst hatten die Richter geprüft, ob die Trauung den Vorgaben des somalischen Rechts entsprach – das war der Fall.
Fand Trauung vor dem Konsularbeamten statt oder nicht?
Strittiger war, ob die Trauung auch im Sinne des deutschen Rechts «vor» dem Konsularbeamten stattgefunden hatte. Denn umstritten ist, ob dafür die persönliche, gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner zwingend nötig ist.
Diesen Streit musste das Gericht jedoch nicht entscheiden: Selbst nach der strengeren Auffassung sei die Voraussetzung erfüllt gewesen. Die Braut habe sich unmittelbar vor der Botschaft aufgehalten, direkten Kontakt über das offene Fenster und das Videotelefonat gehabt, und der Konsularbeamte habe zuvor persönlich mit ihr gesprochen und gefragt, ob sie die Ehe eingehen will. Damit habe ein staatlicher Akt bei faktisch gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten stattgefunden.
