Manche Menschen entscheiden sich dafür, in einem Tiny House zu wohnen – schließlich sind die Minihäuser häufig deutlich günstiger in Anschaffung und Unterhalt als klassische Häuser. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Tiny House sogar eine meldefähige Adresse. Nämlich etwa dann, wenn Bewohnerinnen und Bewohner dort dauerhaft ihr Zuhause haben.
«Das Tiny House sollte zudem ganzjährig auf einem Grundstück stehen», erklärt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Ein mehr als nur gelegentliches Wegbewegen von diesem Ort schadet, er muss Lebensmittelpunkt sein und bleiben. Auch muss das jeweilige Grundstück im amtlichen Straßenverzeichnis mit Straße und Hausnummer registriert sein.
Selbst auf manchen Campingplätzen ist laut Freitag ein dauerhafter Wohnsitz erlaubt und damit meldefähig. Sind sogenannte Tiny Houses indes mit Rädern wie Wohnwagen zugelassen und haben ein amtliches Kfz-Kennzeichen, können sie zumeist keine meldefähige Adresse sein.
