Egal, welche Nationalität der oder die Verstorbene hat: Stirbt man auf der Reise im europäischen Ausland, greift in Sachen Organspende das jeweilige Landesgesetz. Darauf weist das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hin. 

Womöglich gilt Widerspruchslösung

Das bedeutet beispielsweise in Frankreich, Italien oder Spanien, dass einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Wer nun einen ausgefüllten und unterschriebenen Organspendeausweis aus Deutschland bei sich hat, macht damit seine persönliche Entscheidung deutlich, und diese gilt. 

Warum eine Ausweisvariante in Landessprache sinnvoll ist

Aber: «Bei einer Organspende muss es schnell gehen», sagt Rabea Ottenhues vom BIÖG. «Deshalb ist es wichtig, dass nicht lange gesucht werden muss. In der jeweiligen Landessprache kann die persönliche Entscheidung schneller erfasst werden.»

Am besten halten Reisende daher ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache fest und tragen ihn im Urlaub immer bei sich. Das Institut bietet dafür kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download an. Dieser Ausweis gilt, sobald er ausgefüllt und unterschrieben ist.