Ob Sabbatical oder längerer Urlaub: Sind die eigenen vier Wände für einige Zeit unbewohnt, kann es sinnvoll sein, den Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherer darüber in Kenntnis zu setzen. Wird das versäumt, kann dieser im Schadenfall Leistungen kürzen oder ganz verweigern.

«Üblich ist, dass Abwesenheiten von bis zu 60 bis 90 Tagen ohne Meldung versichert sind», sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Steuerzahler. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherer gibt Aufschluss. Versicherte tun gut daran, das vor der Abreise zu klären.

Darüber hinaus gibt es aus versicherungsrechtlicher Sicht in der Regel keine klaren Vorschriften, wie das Zuhause vorzubereiten ist. «Maßgeblich sind immer die individuellen Vertragsbedingungen – und der konkrete Schadenfall», so Böhne. 

Sie rät daher schon beim Abschluss einer Versicherung darauf zu achten, dass der Anbieter auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. «Das schützt zum Beispiel, wenn ein gekipptes Fenster vergessen wird – und genau dort eingebrochen wird.» Ohne diesen sogenannten «Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit» kann die Leistung ansonsten deutlich gekürzt werden.