Unfallstelle, die Feuerwehr arbeitet, der Verkehr stockt – womöglich holt noch einer sein Smartphone raus und filmt? Immer wieder ist so etwas bei Unfällen zu beobachten.
Manche Gaffer verstellen in solchen Fällen auch Zufahrtswege, verursachen Folgeunfälle und behindern durch ihr Verhalten Rettungskräfte bei der Arbeit – schlimmstenfalls gefährden sie so Menschenleben. Daher kann Gaffen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bestraft werden, so der Tüv Süd.
Wer sich einem Unfallort auf das bloße Beobachten beschränkt oder sogar Aufnahmen macht, anstatt Hilfe zu leisten, gilt als Gaffer. Die Konsequenzen:
- Als Ordnungswidrigkeit kann Gaffen eine Geldbuße zwischen 20 und 1.000 Euro zur Folge haben.
- Wer Unfallopfer fotografiert oder filmt, begeht – selbst ohne Veröffentlichung – eine Straftat nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch (StGB). Folgen: bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
- Wer am Unfallort die Erste Hilfe unterlässt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.
So verhalten Sie sich am Unfallort sicher
Wer an einem bereits abgesicherten Unfall vorbeifahren muss, macht das den Umständen entsprechend zügig und ohne unnötiges Bremsen, so der Tüv Süd. Den Anweisungen der Rettungskräfte vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten. Fotos machen, Video aufnehmen: verboten.
Da vorn, Blaulicht! Wer eine Unfallstelle auf der Gegenfahrbahn bemerkt, sollte – falls das Geschehen keine Auswirkungen auf die eigene Fahrtrichtung hat – möglichst normal weiterfahren, so der Tüv Süd. Dabei aber höchst konzentriert bleiben und damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer durch das Geschehe ablenken lassen, etwa auch stärker vom Gas gehen.
Als Ersthelfer am Unfallort, sichert man zunächst die Unfallstelle. Heißt: Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anlegen und ein Warndreieck in
ausreichendem Abstand aufstellen. Gibt es Verletzte? Sofort den Notruf 112 wählen und bis die Rettungskräfte eintreffen Erste Hilfe leisten, soweit das im Einzelfall möglich ist.