Schminken wie die Erwachsenen – auf so manche Kleinkinder hat das eine magische Anziehungskraft. Das wissen auch die Hersteller und bieten für Kinder Sets, Schmink-Köfferchen und Nagellacke an. 

Um sicherzugehen, dass insbesondere jüngere Kinder gut riechende Lippenstifte nicht verspeisen oder sich Nagellack etwa ins Auge schmieren, sollten Eltern den Nachwuchs nicht unbeaufsichtigt mit der Kosmetik spielen lassen – egal, ob es sich um Kinderspielzeug oder Produkte für Erwachsene handelt, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Beim Kauf sollten Eltern zudem genauer hinsehen: Da vor allem bei Kleinkindern Gegenstände doch schnell im Mund landen können, ist es besonders wichtig, dass die Inhaltsstoffe von Nagellack oder Schminke unbedenklich sind. Dazu rät Kerstin Effers, Chemikerin und Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. 

Hier einige Hinweise und Tipps dazu:

Verbotene Stoffe und mangelhafte Kennzeichnung

Untersuchungsergebnisse zeigen laut Verbraucherzentrale, dass es bei den Inhaltsstoffen von Schmink-Sets und Nagellacken für Kinder Anlass zur Besorgnis gibt. Demnach konnten im vergangenen Jahr etwa Konservierungs- oder Farbstoffe nachgewiesen werden, die in europäischer Kosmetik verboten sind, weil sie die Gesundheit schädigen können. Auch die Kennzeichnung vieler Produkte lasse zu wünschen übrig – nicht alle enthaltenen Inhaltsstoffe wurden demnach aufgelistet. 

Beispiel Kindernagellack: Unter anderem konnte das Chemische und Veterinär Untersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe im vergangenen Jahr bei 75 untersuchten Produkten…

  • in sieben verbotene, allergieauslösende Konservierungsstoffe nachweisen,
  • achtmal nicht zugelassene Farbstoffe finden,
  • fünfmal ein Lösemittel entdecken, das als fortpflanzungsschädigend eingestuft ist,
  • zwei Kindernagellacke mit Nitrosamine finden, die weit über dem technisch unvermeidbaren Niveau lagen – der Stoff steht im Verdacht Krebs erzeugend zu sein.

Insgesamt 33 Nagellacke waren laut CVUA zu beanstanden. 

Auch bei einer Untersuchung des Kantonalen Labors Basel-Stadt im Jahr 2023 fiel laut Verbraucherschützern etwa die Hälfte der untersuchten Kinderschminke durch.

Sitz des Händlers entscheidend

Wollen Eltern Schminke oder Nagellack für den Nachwuchs kaufen, sollten sie darauf achten, woher die Ware stammt. Die Verbraucherschützer raten davon ab, Kinderschminke und Nagellacke direkt von Händlern mit Sitz in Asien zu kaufen. Das ist wichtig, um sicherzugehen, dass Schminke und Nagellack nur Inhaltsstoffe enthalten, die den europäischen gesetzlichen Anforderungen an Kosmetika entsprechen.

Tipp: Wer Kinderschminke online bestellt, kann den Sitz des Händlers finden, indem man sich bis zum Impressum oder zur Händleradresse durchklicken.

Auf Nummer sicher gehen

Damit die Kinder bedenkenlos Spaß beim Schminken haben können, raten die Verbraucherschützer Eltern, auf Produkte für Erwachsene in Naturkosmetikqualität zurückzugreifen. 

Am besten achten Eltern auf zertifizierte Produkte – erkennbar an Siegeln wie Nature oder Cosmos, so die Verbrauchschützer. Die Anforderungen an diese Siegel gehen laut Verbraucherschützern weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Wichtig bei Lippenstiften – auch in Naturkosmetikqualität: Sie sollten nicht das Weißpigment Titandioxid enthalten. Oft wird das in Lebensmitteln bereits verbotene Weißpigment als «CI 77891» verschlüsselt angegeben.