Für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hängt viel dran: Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags berät heute über das Anliegen des BSW, die Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. 

Die Beschlussempfehlung an den Ausschuss lautet allerdings, die Einsprüche abzuweisen. In jedem Fall muss danach noch das Plenum des Bundestags über die Sache befinden. Am Ende dürfte das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben.

Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Bundestag sitzen müsste. Seit Monaten setzt sie sich für eine Neuauszählung ein.

«Kein mandatsrelevanter Verstoß»

Eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss, die vorab bekannt wurde, fällt jedoch negativ aus: Demnach werden die Einsprüche des BSW als unbegründet bezeichnet. Es könne «kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden», hieß es in der 46-seitigen Vorlage. In der Sitzung heute Nachmittag (16.00 Uhr) steht zur Debatte, ob die Mehrheit im Ausschuss dem folgt.

BSW sieht Befangenheit

Das BSW hat sich bereits ausführlich zu der informell kursierenden Beschlussempfehlung geäußert. Es sei «keine Überraschung, dass der Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung ablehnt», heißt es in einer Stellungnahme auf der Webseite. «Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen. Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu groß. Immerhin ist so der Weg nach Karlsruhe frei.»

Sollte das BSW am Ende eine Neuauszählung durchsetzen, sollten dabei tatsächlich genug Stimmen zusammenkommen und sollte die Partei dann nachträglich in den Bundestag einziehen, würden die Mandate neu verteilt. Dann hätte die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) keine eigene Mehrheit mehr. 

Sachlage und «gesunder Menschenverstand»

Das BSW wirft dem Wahlprüfungsausschuss vor, sich mit «gewichtigen Argumenten für eine Neuauszählung» nicht befasst zu haben. Das schade der Demokratie. «Sachlage, gesunder Menschenverstand und die Vorgaben des Bundesverfassungs­gerichts sprechen eindeutig für eine Neuauszählung», heißt es in der Stellungnahme.