Weil der Meta-Konzern unbemerkt und ohne Zustimmung Daten von Facebook- und Instagram-Nutzenden abgegriffen hat, können diese dafür Schadenersatz beanspruchen. Das funktioniert kostenlos und mit einem Aufwand von nur wenigen Minuten, indem man im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz per Online-Formular seine Rechte anmeldet, berichtet die Stiftung Warentest.
Damit schließt man sich einer Sammelklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) an, der beim Oberlandesgericht in Hamburg im Namen aller eine Sammelklage eingereicht hat und neben Unterlassung und Löschung vor allem Schadenersatz einfordert. Nach Einschätzung der Warentest-Juristen sind bei Jugendlichen bis zu 10.000 Euro möglich, bei Erwachsenen bis zu 5.000 Euro. Eltern können für ihre minderjährigen Kinder aktiv werden.
Und um diese Daten geht es
Die Datenproblematik besteht hierin: Der Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, erfährt von jedem Besuch von Facebook- und Instagram-Nutzenden auf zahlreichen Drittseiten. Möglich machen das die Meta-Business-Tools, die Betreiber von Webseiten einsetzen, um den Erfolg ihrer Werbung auf Facebook und Instagram zu verfolgen.
Diese Tools verwenden viele Nachrichtenportale, Reiseseiten oder Onlineshops bis hin zu Apotheken sowie andere Seiten von Dating bis Selbsthilfe, wie bereits zahlreiche Landgerichte festgestellt haben.
Was sind Meta-Business-Tools?
Vor allem zwei Techniken sind in diesem Zusammenhang bei den Meta-Business-Tools wichtig:
- Die Meta-Conversion-API, ein Programm, das Webseiten-Anbieter auf ihren Servern installieren können.
- Das sogenannte Meta-Pixel, das Webseiten-Besucher in Kombination mit anderen Daten oft wiedererkennbar macht.
US-Konzern ist bei jedem Besuch dabei
Wo Webseiten die Meta-Business-Tools einsetzen, ist der US-Konzern bei jedem Besuch dabei,
- sogar wenn Nutzende sich bei Facebook oder Instagram ausgeloggt haben,
- und oft sogar selbst dann, wenn diese in ihrem Browser die Übertragung von Daten an Dritt-Server abgeschaltet hatten,
erklären die Warentester.
Daten, die oft tief in die Intimsphäre gehen
Meta weiß also von vielen Nutzenden, was sie einkaufen, für welche Medikamente sie sich interessieren, ob und wo sie nach Partnern suchen und zuweilen auch, welche psychischen Probleme sie beschäftigen. Das halten Verbraucher- und Datenschützer für klar rechtswidrig.
Dieser Auffassung haben sich Landgerichte bereits in rund 500 Einzelfällen angeschlossen und Meta zu Schadenersatz verurteilt. Da das Unternehmen jeweils Berufung eingelegt hat, müssen nun die Oberlandesgerichte entscheiden.
Es geht eher um tausende als um hunderte Euro
Wie viel Schadenersatz die Berufungsgerichte und am Ende der Bundesgerichtshof für angemessen halten, ist offen. Da es aber um gewaltige Datenmengen bis oft tief in die Intimsphäre hinein geht, gehen die Warentest-Juristen davon aus, dass der Schadenersatz viel höher als bei der Facebook-Datenpanne ausfallen wird.
Dort ging es «nur» um Basisdaten wie vor allem Name und Mobilfunknummer, und der Bundesgerichtshof hatte mindestens 100 Euro Schadenersatz je Fall für angemessen gehalten (Az.: VI ZR 10/24). Ihre Ansprüche können Betroffene hier über eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes geltend machen.
Meta-Pixel lässt sich blockieren – Server-Software nicht
Die Datenerhebung und -übermittlung über Meta-Pixel lässt sich übrigens unterbinden, indem man in den Browser-Einstellungen die Zustimmung zur Datenübertragung an Dritt-Server verweigert (Drittanbieter-Cookies beziehungsweise Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung blockieren), erklären die Warentester.
Ob aber Webseiten die Meta-Conversion-API einsetzen und ob sie Daten zum konkreten Besuch an Meta übertragen, könnten Nutzende nicht direkt erkennen und schon gar nicht verhindern.
Anschluss an Sammelklage ist empfehlenswert
Ausfüllhinweise und Mustertexte für das Online-Formular des Bundesjustizamtes gibt es auf den Seiten der Stiftung Warentest. Wer vor diesem empfehlenswerten, direkten Beitritt zur Sammelklage zunächst noch per Musterbrief selbst Unterlassung und Schadenersatz von Meta fordert, sichert sich zusätzlich das Recht auf Zinsen.
Es stehen auch noch Prozessfinanzierer in den Startlöchern, die zusammen mit Kanzleien eine indirekte Anmeldung zur Sammelklage anbieten. Das ist besonders leicht und bequem, so die Warentester, koste aber einen bestimmten Prozentsatz der etwaigen Entschädigung. Und es gibt noch mindestens ein Unternehmen, an das Facebook- und Instagram-Nutzenden ihre Rechte gegen Meta für eine kleine Sofortvergütung abtreten können.
Im Meta-Fall besser keine Rechtsschutz-Police nutzen
Rechtsschutzversicherte sollten nur dann einzeln gegen Meta vorgehen, wenn ihnen dies – aus welchem Grund auch immer – besonders wichtig ist, so die Experten. Denn der Versicherer kann durch die Klage gegen Meta das Recht bekommen, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Dann fehle der Versicherungsschutz, wenn er dringend gebraucht wird – etwa zur Durchsetzung vollen Schadenersatzes nach schweren Verletzungen durch einen Verkehrsunfall.
