Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen: Das klingt attraktiv. Für Rentnerinnen und Rentner ist das mit der sogenannten Aktivrente ab Januar 2026 möglich. Doch was bedeutet das am Monatsende tatsächlich fürs Konto?

Fest steht: Auch wenn bei der Aktivrente keine Einkommensteuer anfällt, bleiben andere Abzüge bestehen. Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) macht eine Beispielrechnung auf – und zeigt, welche Faktoren auf die Einkünfte drücken.

Sozialabgaben werden teilweise fällig

Wer bis zu 2.000 Euro Aktivrente pro Monat verdient, muss auf diese Einkünfte keine Steuern bezahlen. Anders sieht es mit den Sozialabgaben aus. Denn diese werden – wenn auch nur teilweise – fällig. Ruheständler müssen nämlich gewöhnliche Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

Auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent – macht eine anteilige Belastung von 8,75 Prozent.

Wenige hundert Euro Abzug

Auch Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Aktivrentnerinnen und Aktivrentner bezahlen. Den Standard-Beitragssatz von 3,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Beitragszuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine – macht eine anteilige Belastung von 2,4 Prozent. Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen hingegen nicht für Aktivrentner an.

In Zahlen bedeutet das: Von den 2.000 Euro gehen für kinderlose Aktivrenter jeden Monat 175 Euro für die Krankenversicherung und weitere 48 Euro für die Pflegeversicherung ab. Bleibt dem Aktivrentner im Beispiel 1.777 Euro jeden Monat übrig. Je nach Krankenkasse und deren individuellem Zusatzbeitrag sowie der Anzahl der eigenen Kinder kann der genaue Betrag allerdings variieren.