Die Spülmaschine auch nach der fünften Ermahnung noch nicht ausgeräumt, länger vor dem Bildschirm gezockt als vereinbart, abends viel zu spät nach Hause gekommen, dem Bruder eine gehauen, freche Widerworte gegeben – die Liste kindlicher und jugendlicher «Vergehen», die wohl alle Eltern aufzählen können, ist lang. Die Reaktion darauf? Oft eine Strafe.
Gängig vor allem vor ein bis zwei Generationen: Haus- oder Stubenarrest. Doch auch heute greifen Eltern noch auf das Rausgeh-Verbot zurück, sagt Ulric Ritzer-Sachs. Er ist Erziehungsberater bei der Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke-beratung.de). «Nach wie vor finde ich das weder für Eltern noch Kinder sinnvoll», sagt er. «Es macht alle in einer ohnehin angespannten Situation nur noch unzufriedener.»
Handyverbot für nicht ausgeräumte Spülmaschine? Unklug!
Im Zeitalter digitaler Medien wirken vor allem Verbote rund um Smartphone, Konsole und Co. – und zwar auch als Strafe etwa für die nicht ausgeräumte Spülmaschine. Wenig klug, ist der Erziehungsberater überzeugt. Ritzer-Sachs: «Wenn ich den Bildschirm generell als Belohnung oder Sanktionsmittel nutze, mache ich ihn nur noch wichtiger und bedeutungsvoller.» Beim Kind folge auf diese Strafe selten Einsicht, sondern vielmehr Wut.
Die schlimmste Strafe, die Eltern geben können, ist Liebesentzug, sagt Psychologin Elisabeth Raffauf. «Das gab es früher schon und heute leider auch noch viel, dass Eltern sich entziehen und einfach nicht mehr mit ihrem Kind sprechen», erklärt die Psychotherapeutin. «Das ist ganz schrecklich und ich rate immer klar davon ab, das zu tun. Gehen Sie nie aus dem Kontakt!»
Wer ist mächtiger? Eltern müssen aus Machtkampf aussteigen
Was die Psychologin oft als Problem beim Strafen sieht: Es geht darum zu zeigen, wer mächtiger ist. «Eltern begeben sich damit in den Ring, statt Eltern zu bleiben», sagt sie. «Wollen Eltern um jeden Preis stärker sein, ist das oft mit einem Vertrauensverlust verbunden.» Eltern müssen Leitplanken geben, dürfen aber in Diskussionen mit ihren Kindern auch mal unterliegen. Denn es geht nicht darum, einen Kampf zu gewinnen, sondern um Grenzen, die das Kind schützen. «Diese Haltung spüren Kinder.»
Und sie sind diejenigen, die solche Machtkämpfe beenden müssen, sagt Ulric Ritzer-Sachs: «Selbst ein Siebzehnjähriger kann das noch nicht. Ich als Mutter oder Vater muss aus dem Machtkampf aussteigen.» Das beendet das Problem samt Stress erst einmal nicht. Aber ist später wieder ein Gespräch möglich, können Eltern dem Kind sagen, was sie gestört hat. «Nicht du störst mich, sondern dein Verhalten stört mich», sollte laut Ritzer-Sachs die Aussage sein. Das sei ein großer Unterschied, so der Erziehungsprofi.
Das heißt nicht, dass Konsequenzen aus einem ungehorsamen Verhalten des Kindes nicht Sinn machen können. Es sollte aber möglichst einen Zusammenhang geben. Ein Beispiel von Elisabeth Raffauf: Kommt der oder die Jugendliche vermehrt abends viel später als vereinbart nach Hause, sodass die Eltern sich sorgen, könnte eine Folge sein, das Kind künftig eine Weile zur verabredeten Zeit abzuholen, statt dass es eigenständig zurückkommt. Auch ein Wochenende ohne Party ist denkbar. Wichtig: Konsequenzen sollten immer klar und für die Jugendlichen erkennbar begrenzt sein.
Eine Sanktion sollte immer auch mit der Sache zu tun haben
Oder Eltern finden heraus, dass das Kind sich letzte Nacht heimlich das Handy zum Zocken ins Zimmer geholt hat, obwohl der Deal war, dass das Gerät nachts in der Küche Pause hat. «Dann ist es in Ordnung, wenn für den nächsten Tag das Gerät weg ist», sagt Ulric Ritzer-Sachs. «Eine Sanktion sollte aber immer mit der Sache zu tun haben.»
Klar ist für ihn:
- Kinder und Jugendliche verstoßen quasi von Natur aus gegen Regeln, sie müssen Grenzen austesten.
- Diese Grenzen sind nicht starr, sondern sollten immer wieder auch von Elternseite erweitert werden.
- Kinder ticken zudem anders als Erwachsene, die manche Arbeiten im Haushalt wie selbstverständlich erledigen, weil es nun mal getan werden muss.
- Diesen «Selbstläufer» müssen Kinder erst noch erlernen.
Ab wann ist Unmut auf «Mach ich gleich» okay?
Beispiel unausgeräumte Spülmaschine: «Es ist wichtig, dass sich Kinder im Haushalt beteiligen», stellt der Erziehungsberater klar. «Es ist nur fair, dass die Eltern nicht alle Arbeit haben, und es ist wichtig, dass die Kinder Abläufe lernen und auch lernen, sich zu beteiligen.» Doch selbst, wenn Eltern das ihren Kindern erklärt haben, müssen sie vermutlich immer wieder hinterher sein, dass die Spülmaschine tatsächlich ausgeräumt wird.
«Mach ich gleich», die Antwort kennen Eltern in solchen Situationen zur Genüge. Und wenn nach fünfmal Ermahnen und drei Stunden später immer noch nichts passiert ist? «Dann ist elterlicher Unmut okay und Eltern können darauf dringen, dass es nun sofort zu erledigen sei», sagt der Erziehungsberater. «Wenn das Kind dann aber drei Stunden zu spät die Spülmaschine ausgeräumt hat, darf ich es in den Arm nehmen und sagen: „Gut gemacht“.»
Der Medienvertrag sollte auch Sanktionen fürs Kind vereinbaren
Beim wunden Punkt Medienkonsum schlägt der Erziehungsberater einen Medienvertrag zwischen Eltern und Kind vor. «Da muss auch drinstehen, was bei Verstößen passiert.» Wenn etwas nicht mehr zu passen scheint, muss neu verhandelt werden. «Für wichtiger als die genaue Dauer der Handynutzung halte ich, dass es einen Anfang und ein Ende gibt», rät Ulric Ritzer-Sachs. Sprich: Es gibt auch Ruhezeiten für das Gerät.
Den Kindern immer wieder erklären, Pflichten in Erinnerung rufen, Stress und Widerstand aushalten – das klingt nach einem mühsamen Job für Eltern. «Es ist der schwerere Weg als Rumschreien und Schimpfen», gibt der Erziehungsexperte zu. Doch auch wenn Letzteres vermeintlich besser wirkt: «Langfristig erziehe ich ein Kind damit nicht zur Selbstständigkeit, sondern – wenn überhaupt – zum Befehlsempfänger.» Gibt es aber immer wieder Kämpfe um Regeln, können sich Eltern auch Rat holen, sagt Ulric Ritzer-Sachs.
