Manche Urlauber wählen ihre Flugzeiten bei Pauschalreisen bewusst aus: Sie geben vielleicht etwas mehr Geld aus, um einen Rückflug am Abend zu bekommen. Damit der Urlaub entspannt ausklingt: mit gemütlichem Frühstück und noch ein paar Stunden am Pool.
Ärgerlich ist, wenn der Rückflug im Urlaub dann kurzfristig auf den Morgen verschoben wird. Nichts mit relaxtem Aufstehen und Schwimmen – stattdessen klingelt der Wecker früh und man muss direkt zum Flughafen.
Gibt es für solchen Frust wenigstens ein bisschen Geld zurück? Wie verbindlich sind die Abflugzeiten bei der Buchung einer Pauschalreise überhaupt?
Erholungseffekte an Reisetagen nicht im Vordergrund
So ein Fall sei ein Klassiker, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott. Die schlechte Nachricht aus rechtlicher Sicht: Die Tage für Anreise und Abreise dienten in erster Linie der Beförderung. Erholungseffekte stünden nicht im Vordergrund. Die gute Nachricht: Voraussichtliche Flugzeiten aber muss der Reiseveranstalter dem Anwalt zufolge zumindest annähernd einhalten – auch wenn sie als unverbindlich bezeichnet werden.
«Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Flugzeitverschiebungen von bis zum 4 Stunden noch keinen Reisemangel darstellen», so Degott. Ab der 5. Verspätungsstunde hat man nach seinen Worten jedoch Rückforderungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, und zwar fünf Prozent vom Tagesreisepreis – mit jeder weiteren Stunde sind es weitere fünf Prozent.
Wird der Flug vorverlegt, gilt das ebenfalls. Und hier sehen Gerichte manchmal noch mehr Erstattung gegeben: Degott weist auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin. Hier war ein Rückflug von 23.20 auf 19.50 Uhr vorgezogen worden – also um 3,5 Stunden. Den klagenden Pauschalreisenden stand laut Gericht eine Reisepreisminderung in Höhe eines halben Tagesreisepreises zu. Hier kostete die zehntägige Gesamtreise 1.664 Euro, der Tagesreisepreis betrug entsprechend 166,40 Euro.
Auch die Airline kann entschädigungspflichtig sein
Gut zu wissen: Parallel greifen eventuell auch die europäischen Fluggastrechte, zum Beispiel bei Flügen innerhalb der EU. Dann können Betroffenen je nach Flugdistanz Entschädigungen in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro pro Passagier zustehen.
Das ist etwa bei Verspätungen von mehr als drei Stunden gegenüber der geplanten Ankunft, aber auch bei kurzfristigen Annullierungen von Flügen der Fall. Übrigens gilt ein Flug laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch dann als annulliert, wenn er mehr als eine Stunde vorverlegt wird, wie Degott erklärt.
Platzt der gemütliche letzte Urlaubstag also wegen einer ungünstigen Flugverschiebung, können Urlauber zumindest darauf hoffen, etwas Geld zu bekommen. Zu beachten ist nur: Erhebt man Ansprüche gegen den Veranstalter (Reisepreisminderung) und gegen die Airline (Entschädigung), müssen die Beträge gegebenenfalls miteinander verrechnet werden.
