Da steht es nun vor der Tür, das neue Fahrrad. Also nix wie los, auf die erste Tour. Wer will sich da vom Lesen der Bedienungsanleitung aufhalten lassen? Auch neue Fahrräder haben in der Regel einen Lenker, zwei Räder und eine Tretkurbel – was soll da schiefgehen?

So einiges, denn wer das Fahrrad falsch benutzt, überlädt oder schlecht wartet, muss sich über schnelleren Verschleiß und vermeidbare Defekte nicht wundern, stellt die «ADFC Radwelt» (2/2025) klar.

Auch die gesetzliche Mängelhaftung und Garantie könnte man genauso riskieren wie schlimmstenfalls Unfälle etwa durch Brüche von Teilen. Wie das zu vermeiden ist und worauf man bei Nutzung und Pflege noch achten muss, findet sich in der Gebrauchsanweisung.

Sie muss beim Neukauf mitgeliefert werden, dabei aber nicht zwingend in gedruckter Form beiliegen, sondern könne theoretisch auch digital bereitgestellt werden. Üblich sei die gedruckte Form – diese ist bei Elektrofahrrädern auch vorgeschrieben, so die Clubzeitschrift des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

Wer ein gebrauchtes Fahrrad kauft, sollte darauf achten, dass sie beim Kauf vorhanden ist oder verfügbar gemacht werden kann, etwa online. Manche Hersteller bieten hier auch Videoanleitungen an. 

Die Anleitung muss bestimmten Vorgaben genügen

Am wichtigsten: Die Anleitung muss den Ausführungen zufolge alle sicherheitsrelevanten Infos zum Gebrauch des Fahrrads auf Deutsch liefern, wie es das Produktsicherheitsgesetz vorschreibt.

In den Papieren finden sich auch wichtige Angaben, etwa zum zulässigen Gesamtgewicht. Beispiel: Das liegt oft standardmäßig bei 120 Kilo. Diese Info ist vor allem für schwere Menschen wichtig. Das Limit ist dann schnell erreicht oder überschritten, vor allem wenn noch Ladung transportiert werden soll.

Serviceorientierte Anleitungen bieten – ähnlich wie bei einem Auto – einige Seiten an, auf denen man sich durchgeführte Inspektionen eintragen lassen kann. Wer das Rad weiterverkaufen will, könnte dadurch regelmäßige Wartung dokumentieren, was sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken dürfte.

Bei Anleitungen, die für mehrere Fahrradtypen ausgegeben werden, kann es sein, dass beim Händler noch spezifische Informationen nachgetragen werden müssen.

E-Bikes sind komplizierter – ihre Anleitungen umfangreicher

Die Anleitungen für Elektrofahrräder sind noch umfangreicher, denn die Räder fallen zusätzlich unter die sogenannte Maschinenrichtlinie und eine Elektrorad-Norm. Unter anderem muss eine Konformitätserklärung mitgegeben werden. Sie findet sich zumeist in der Betriebsanleitung, kann aber auch ein einzelnes Dokument sein. Darin bestätigt der Hersteller, dass das Fahrrad allen Vorschriften genügt. Auch ein CE-Aufkleber muss sich am Rad befinden.