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Angebot für 18-Jährige: Kostenlose Europatickets gewinnen

Bonn (dpa) –

Die Europäische Kommission vergibt im Oktober rund 41.000 kostenlose Reisetickets durch Europa. Bewerben können sich 18-Jährige aus der Europäischen Union (EU) und bestimmten assoziierten Ländern, wie die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) mitteilte. Bedingung ist, dass jemand zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2008 geboren wurde. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland seien rund 7.000 DiscoverEU-Tickets reserviert. 

Die Idee hinter der Initiative ist, jungen Menschen ein Reiseerlebnis zu bieten, das ihnen ein Gefühl dafür gibt, was es heißt, zur EU zu gehören. Die Bewerbungsrunde läuft den Angaben nach vom 1. bis zum 15. Oktober. Bewerben kann man sich online unter https://youth.europa.eu/discovereu_de. Voraussetzung ist ein Quiz über die Europäische Union und EU-Initiativen für junge Menschen. Die EU-Kommission prüft die Bewerbungen und ermittelt die Gewinnerinnen und Gewinner.

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Seit 2018 haben 473 000 junge Menschen das Angebot genutzt

Wer ausgewählt wird, kann ab dem 1. März 2027 bis zu 30 Tage lang Europa erkunden. Wie das abläuft, bestimmen die jungen Erwachsenen den Angaben nach selbst. DiscoverEU ist Teil des EU-Programms Erasmus+. Seit 2018 haben den Angaben nach knapp 473 000 junge Menschen das Angebot genutzt. Jedes Jahr im Frühling und im Herbst gibt es eine neue Runde.

Es sei auch möglich, sich als Gruppe zu bewerben oder sich mit anderen DiscoverEU-Reisenden zu verabreden, hieß es von der Fachstelle IJAB. Dafür gibt es zum Beispiel eine Facebook-Gruppe. 

In den Regeln ist nachzulesen, dass die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber Travel-Pässe bekommen, mit denen sie Europa einen Monat lang bereisen können. In dem von ihnen gewählten Zeitraum von bis zu 30 Tagen können sie demnach an sieben Tagen mit dem Zug reisen. In der Regel reisen die jungen Menschen mit dem umweltfreundlichsten Verkehrsmittel, wie es heißt. Damit möglichst viele von ihnen mitmachen könnten, seien auch alternative Verkehrsträger erlaubt, etwa unter Berücksichtigung der Reiseentfernung oder bei Reisenden, die auf Inseln lebten.

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