Kindersitz, Anhänger, Lastenrad: Wer seine Kinder auf oder mit dem Fahrrad transportieren möchte, hat im Wesentlichen diese drei Möglichkeiten. Was ist dabei im Einzelnen wichtig? Die Prüfgesellschaft GTÜ gibt einen Überblick.
1. Klassischer Kindersitz
Die GTÜ rät zu Kindersitzen nach der Norm DIN EN 14344 mit Gurtsystem, Fußstützen, Rückenlehne und Speichenschutz. Der entsprechende Sitz sollte passend zu Gewicht und Größe des Kindes ausgesucht sein und sich sicher am Fahrrad befestigen lassen. Stets die Gebrauchsanweisungen beachten. Immer sicherstellen, dass die Kinder gut sitzen und die Sicherheitsgurte optimal eingestellt sind.
Vorteil: Der Sitz nimmt nicht so viel Platz weg und er kann bestenfalls auf unterschiedliche Fahrräder montiert werden. Allerdings: Durch den höheren Schwerpunkt kann sich das Fahrverhalten deutlich ändern – egal, ob der Sitz vorn oder hinten angebracht ist. Ist der Sitz vorn montiert, erhöht sich zudem die Last auf das vordere Rad und damit auch das Kippmoment – dann ist also noch mehr Vorsicht beim Bremsen geboten.
2. Anhänger für das Fahrrad
Die GTÜ rät zu Fahrradanhängern nach der Norm DIN EN 15918 für ein oder zwei Kinder mit Sicherheitsgurt, Reflektoren und Beleuchtung. Auch eine Federung sollte möglichst vorhanden sein.
Ein Anhänger ist ebenfalls flexibel und passt bestenfalls an verschiedene Fahrräder. Aber: Ein Anhänger braucht zu Hause oder unterwegs auch mehr Stellfläche. Dazu kommt der Preisfaktor: Gute Exemplare können laut GTÜ durchaus 1.000 Euro kosten.
Zu bedenken ist auch: Der Anhänger hat eine andere Durchfahrtsbreite als das einspurige Fahrrad allein. An das und an die eingeschränkte Manövrierfähigkeit muss man sich erst gewöhnen.
3. Lastenräder
Es sollten Modelle mit fest installierten Sitzsystemen und Sicherheitsgurten sein, wenn Kinder mitfahren. Bei nur einer Spur muss ein Speichenschutz vorhanden sein. «Niemals Kinder in ein nur für den Gütertransport vorgesehenes Fahrrad setzen», warnt die GTÜ.
Viele Modelle haben einen E-Antrieb, der das Fahren erleichtert, denn das Gesamtgewicht ist gegenüber einem normalen Fahrrad erhöht. Modelle mit drei Rädern bieten mehr Standsicherheit, sie sind aber oft vergleichsweise groß.
Die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst
Wer Kinder mit dem Rad transportieren will, muss laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Paragraf 21, Absatz 3) mindestens 16 Jahre alt sein.
Für Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr legt das Gesetz fest, dass sie auf dem Fahrrad nur mitgenommen werden dürfen, wenn für sie besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass ihre Füße nicht in die Speichen geraten können. Auch Anhänger müssen zur Beförderung von Kindern eingerichtet sein – hier gilt außerdem noch die Einschränkung, dass in ihnen maximal zwei Kinder bis sieben Jahre mitfahren dürfen. Für die Beförderung eines Kindes mit Behinderung gilt die Altersbegrenzung laut StVO nicht.
Und ältere Kinder oder Erwachsene? Die dürfen auch auf dem Fahrrad mitfahren, hier macht die StVO aber keine expliziten Vorgaben mehr zu Sitzen und Verkleidungen. Voraussetzung ist dann lediglich, dass die Fahrräder «auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet» sind.
Empfehlung: Säuglinge erst ab etwa zehn Monaten mitnehmen
Bezugnehmend auf Empfehlungen von Ärzten rät die GTÜ, Säuglinge erst ab
einem Alter von etwa zehn Monaten im Fahrradanhänger zu
transportieren. Und zwar erst dann, wenn sie selbstständig sitzen und den Kopf sicher halten können. Auch rät die Prüfgesellschaft zu einer speziellen Babyschale.