Achtung bei Steuerüberweisung: Empfängername genau prüfen
Ein Tippfehler beim Empfängernamen reicht aus - und schon kann das Finanzamt eine Überweisung womöglich nicht mehr automatisch verbuchen. Wie man diesen ärgerlichen Fehler vermeidet.
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Ein Tippfehler beim Empfängernamen reicht aus - und schon kann das Finanzamt eine Überweisung womöglich nicht mehr automatisch verbuchen. Wie man diesen ärgerlichen Fehler vermeidet.
Dass das Finanzamt Verzugszinsen für zu spät eingereichte Steuererklärungen verlangt, ist nicht ungewöhnlich. Kommt die Forderung aber vom Bundeszentralamt für Steuern, sollten Sie skeptisch werden.