Selbstbefriedigung im Job rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer bei sexuellen Handlungen während der Arbeitszeit erwischt wird, kann dafür mit seinem Job bezahlen. Grund dafür ist nicht allein der erfolgte Arbeitszeitbetrug.
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Wer bei sexuellen Handlungen während der Arbeitszeit erwischt wird, kann dafür mit seinem Job bezahlen. Grund dafür ist nicht allein der erfolgte Arbeitszeitbetrug.