BGH: Angst vor Lärmstörung ficht WEG-Beschluss nicht an
Eine Klimaanlage kann im Betrieb schon mal Geräusche von sich geben. Wer sich davor fürchtet, kann einem Miteigentümer aus diesem Grund aber nicht die Installation versagen.
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Eine Klimaanlage kann im Betrieb schon mal Geräusche von sich geben. Wer sich davor fürchtet, kann einem Miteigentümer aus diesem Grund aber nicht die Installation versagen.