BGH: Angst vor Lärmstörung ficht WEG-Beschluss nicht an
Eine Klimaanlage kann im Betrieb schon mal Geräusche von sich geben. Wer sich davor fürchtet, kann einem Miteigentümer aus diesem Grund aber nicht die Installation versagen.
Eine Klimaanlage kann im Betrieb schon mal Geräusche von sich geben. Wer sich davor fürchtet, kann einem Miteigentümer aus diesem Grund aber nicht die Installation versagen.