Urteil: Kontrolleurin am Flughafen darf Kopftuch tragen
Das Bundesarbeitsgericht bleibt seiner bisherigen Linie treu: Ein Kopftuch darf auch von einer Kontrolleurin am Flughafen getragen werden, entschieden die obersten Arbeitsrichter.
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Das Bundesarbeitsgericht bleibt seiner bisherigen Linie treu: Ein Kopftuch darf auch von einer Kontrolleurin am Flughafen getragen werden, entschieden die obersten Arbeitsrichter.