Mutterschutz nach Fehlgeburt: Nachweis kann nötig sein
Seit Anfang Juni gibt es Mutterschutz auch für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Wer die Schutzfrist in Anspruch nehmen will, muss unter Umständen Nachweise vorlegen.
Seit Anfang Juni gibt es Mutterschutz auch für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Wer die Schutzfrist in Anspruch nehmen will, muss unter Umständen Nachweise vorlegen.