Urteil: Bank muss zu unrechtmäßigem Negativzins informieren
Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen für Spareinlagen verboten. Über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen Banken ihre Kunden nun einzeln informieren.
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Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen für Spareinlagen verboten. Über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen Banken ihre Kunden nun einzeln informieren.
Die Deutsche Bahn wollte ihre günstigsten Tickets ausschließlich auf digitalen Wegen vertreiben. Nach Kundenprotesten und einer entsprechenden Klage geht es nun auch wieder analog.