«Ihre Ausweise bitte», könnte es an deutschen Grenzen künftig immer öfter heißen. Schon seit Mitte September 2024 gelten vorübergehende Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen.

Nun hat die neue Bundesregierung stärkere Kontrollen an den Außengrenzen angekündigt. Beispielsweise hat die Bundespolizei in Bayern schon ihre Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Tschechien verstärkt.

Zwar sind die Kontrollen stichprobenartig und nicht alle Fahrzeuge werden angehalten, dennoch kann es mancherorts schon einmal länger dauern.

Doch was müssen Autofahrer aus Deutschland generell wissen, die über Grenzen mit dem Auto oder mit der Bahn in den Urlaub oder zur Arbeit hin und zurück wollen?

Auf Verlangen vorzuweisen: Personalausweis oder Reisepass

Zwar sind Deutschland und alle Nachbarländer Mitglieder im Schengener Abkommen über den freien Personenverkehr. Trotzdem ist an der Grenze ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass vorzuzeigen, wenn dazu bei Kontrollen aufgefordert wird.

«Der Personalausweis genügt in aller Regel», sagt Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Düsseldorf. Je nach Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus muss es ein Reisepass oder ein anderes Reise- oder Aufenthaltsdokument sein.

Anwalt Hotstegs rät: «Da wir kaum noch geübt sind, dass diese beim Grenzübertritt kontrolliert werden, lohnt also ein Blick in die eigene Brieftasche, ob die Ausweise noch gültig sind und ob zum Beispiel für Kinder auch ein aktueller Ausweis vorliegt.» Denn Eltern müssen für ihre Kinder einen Ausweis mitführen, auch innerhalb der EU. Außerhalb der EU ist für sie in der Regel ein Reisepass nötig. Der ADAC hat dazu online weitere Informationen parat.

Reichen bei Ausweisen eigentlich Kopien? Nein, so der ADAC. Die Bundespolizei akzeptiere nur Originaldokumente.

Der ADAC rät jedoch, auch Kopien – getrennt von den Originalen -sicherheitshalber mitzuführen, um im Falle eines Verlusts oder Diebstahls schneller Ersatzdokumente beantragen zu können.

Was dürfen Polizei und Zoll bei Einreisen nach Deutschland kontrollieren?

«Die Aufgaben von Bundespolizei und Zoll unterscheiden sich», so Robert Hotstegs. Während der Zoll grundsätzlich für die Warenkontrollen (Lkw-Verkehr ebenso wie Privateinkäufe) zuständig sei, umfasse die Zuständigkeit der Bundespolizei alle Personeneinreisen (Pkw, Lkw, Bahn, Flugzeug).

Dennoch kontrollieren Hotstegs zufolge in der Regel beide Behörden ähnlich. Die Identität aller Personen dürfe anhand von Ausweisen und Aufenthaltspapieren überprüft werden, ebenso das Fahrzeug nebst Fahrzeugpapieren und natürlich das Gepäck. «Daher müssen grundsätzlich Kofferraum und Taschen oder Koffer geöffnet werden.»

Was bei der Einreise aus EU– und Nicht-EU-Ländern etwa in Bezug auf Waren zu beachten ist, hat der Zoll im Internet detailliert aufgeführt. Dort gibt es auch einen Abgabenrechner.

Fahrzeugpapiere und Führerschein zur Hand haben

Neben einem Ausweis müssen Autofahrer bei Kontrollen an der Grenze in der Regel auch ihren Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I («Fahrzeugschein») vorzeigen können. Ein gesonderter Nachweis über die Kfz-Versicherung betrifft in Deutschland zugelassene Fahrzeuge in aller Regel nicht, so Fachanwalt Hotstegs.

Generell sollten sich Autofahrer an der Grenze, wie auch bei allgemeinen Verkehrskontrollen, ruhig und kooperativ verhalten. Dazu gehört, die verlangten Dokumente vorzeigen, so der ADAC. 

Weitergehende Kontrollen sind nicht so einfach möglich

Aber: «Über eine erste Kontrolle von Papieren und Gepäck hinausgehen soll eine Grenzkontrolle nicht», so Hotstegs. Für eine intensive körperliche Durchsuchung von Personen, die Durchsuchung von Handys oder ähnlichem müssten daher ganz besondere Voraussetzungen vorliegen.

Hier bedürfe es neben einem konkreten Verdacht beziehungsweise einem Anhaltspunkt etwa für eine Gefahr oder eine Straftat gegebenenfalls sogar einer richterlichen Anordnung. Eine Kontrolle oder Untersuchung könne entsprechend demnach auch nicht vor Ort durchgeführt werden. 

Kontrollen sind auch noch im Landesinnern möglich

Zoll und Bundespolizei dürfen bis zu 30 Kilometer ins Landesinnere Kontrollen durchführen. Über diese Zone hinaus sind dann die Polizeien der Bundesländer für allgemeine Verkehrs- und Personenkontrollen zuständig, so Hotstegs.

Gut zu wissen: Die Regelungen finden auch auf Bahn- oder Busreisende Anwendung. «Die Personenkontrollen können dabei auch während der Fahrt stattfinden», so Hotstegs. «Kann die Identität aber nicht während der Fahrt festgestellt werden, kann es auch notwendig werden, an einem grenznahen Bahnhof auszusteigen und dort die Kontrolle zu absolvieren.»