Im Dezember schmeißen traditionell viele Unternehmen und Betriebe eine Weihnachtsfeier für die Belegschaft. Für viele ist die Sause ein Highlight, das sie nicht verpassen wollen. Aber was gilt für Party-Muffel? Und muss man beim albernen Dresscode wirklich mitmachen? Arbeitsrechtsexperten erklären die Spielregeln.

Gilt die Feier als Arbeitszeit und muss ich da sein?

Grundsätzlich gilt die Weihnachtsfeier nur als Arbeitszeit, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das auch so vorgibt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Findet sie außerhalb der Arbeitszeiten statt, ist die Teilnahme freiwillig. Im Regelfall wird die Zeit auf der Feier also nicht vergütet. 

Findet die Feier während der Arbeitszeit statt, müssen Beschäftigte dennoch nicht unbedingt teilnehmen. Wer nicht mitfeiert, muss stattdessen aber arbeiten.

Fester Dresscode oder nur eine Empfehlung?

Hemd, Anzug oder doch der bunte Weihnachtspullover – die Entscheidung, was man am besten zur Weihnachtsfeier trägt, hängt auch vom Job und der Atmosphäre ab. Aber: Auch Chef oder Chefin können mitunter ein Wort mitreden. Bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier könne ein Kleidermotto gestellt werden, so Oberthür. Auch hier gibt es aber Grenzen. Wichtig sei, dass die Vorgaben keinen unangemessenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, so die Fachanwältin.

Muss ich auf der Weihnachtsfeier selbst bezahlen?

Die Chefin will für die Weihnachtsfeier zur Eislaufbahn und alle sollen selbst bezahlen? Wenn es um die Finanzierung einer betrieblichen Feier geht, dürfen für Beschäftigte keine Kosten anfallen, erklärt Oberthür. Denkbar und möglich ist aber, dass es einen vorgegebenen finanziellen Rahmen pro Person gibt. Kosten für Getränke oder Essen, die den Rahmen überschreiten, müssen dann selbst übernommen werden.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer sich freiwillig finanziell beteiligen. Wird die Feier so finanziert, gilt es aber nicht mehr als betriebliche Weihnachtsfeier, sondern eher als eine private Veranstaltung. Achtung: Die Kosten dürfen aber nicht mehr als 110 Euro betragen – denn ansonsten können sie steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.

Darf man kleine Geschenke vom Arbeitgeber annehmen?

Gibt es auf der Weihnachtsfeier kleine Aufmerksamkeiten von der Firma müssen sich Angestellte in der Regel keinen Kopf machen: «Grundsätzlich dürfen Geschenke vom Arbeitgeber angenommen werden», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Trotzdem sollte auf die monatliche Freigrenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge geachtet werden. Denn pro Monat gibt es hier ein Wertlimit von 50 Euro.

Kann ich mich mit einem Kater am Tag danach krankmelden?

Sektchen, Glühwein und zum Abschluss noch ein Cocktail: Wer am Tag nach der Feier mit einem Kater aufwacht, fühlt sich womöglich nicht in der Lage zu arbeiten. Und das reicht auch schon, um sich krankzumelden. Wer sich nach der Weihnachtsfeier krankmeldet, muss aber in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Wichtig zu wissen: Bei selbst verschuldeten Krankheiten müsse der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten, so die Fachanwältin. Im Einzelfall könnte es also vorkommen, dass Beschäftigte den Vergütungsanspruch für den Tag der Krankmeldung verlieren.