Wenn sich Theorie und Praxis abwechseln: Wer ein duales Studium absolviert, ist im Gegensatz zu anderen Studiengängen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – ganz gleich, ob ein Gehalt fließt oder nicht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Wird kein Gehalt für das duale Studium bezogen, berechnen sich die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen. Bei einem Gehalt von weniger als 325 Euro im Monat müssen Arbeitgeber die Beiträge dann komplett für die Studierenden bezahlen. Bei Überschreiten dieser Grenze teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge.
Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte im Netz
Zum Hintergrund: Anders als bei einem klassischen Studium wechseln sich bei dualen Studiengängen Lern- und Praxisphasen ab. Neben theoretische Phasen an der Hochschule oder Berufsakademie beinhaltet das duale Studium praktische Phasen im Betrieb oder dem Unternehmen, mit dem die Studierenden einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Weitere Informationen zum Thema hält die Deutsche Rentenversicherung auf der Webseite www.rentenblicker.de sowie im Flyer «Tipps für Studierende: Jobben und studieren» bereit. Der Flyer kann auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei heruntergeladen werden.