Fehlen in einem Reisepass Seiten, gilt dieser als beschädigt und wird ungültig. Deswegen kann auch die Ausreise verweigert werden, wie der Fall eines jungen Mannes zeigt, der kürzlich vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden aus nach London fliegen wollte, aber nicht ausreisen durfte, wie die Bundespolizei mitteilt.
Im Reisepass des 22-Jährigen fehlten die letzten beiden Seiten, fiel einem Beamten bei der Passkontrolle auf. Der 22-Jährige gab daraufhin an, die fehlenden Seiten für Notizen genutzt und anschließend aus dem Pass entfernt zu haben. Die Bundespolizei stellte den Reisepass sicher und der 22-Jährige wurde wegen Sachbeschädigung angezeigt.
