Der Einspruch des russischen Skilangläufers und dreifachen Olympiasiegers Alexander Bolschunow gegen seine Nichtzulassung für die Olympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d’Ampezzo ist vom Internationalen Sportgerichtshof Cas aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Die Ad-hoc-Kammer erklärte, sie sei nicht zuständig. Als Grund gab sie an, dass Bolschunow seinen Antrag nicht rechtzeitig eingereicht habe.

Der 29-Jährige klagte am 28. Januar gegen eine Entscheidung des Ski-Weltverbandes Fis, nachdem ihm der Start als Athlet unter neutraler Flagge untersagt worden war. Bolschunow darf wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht für sein Heimatland starten. Eine Kommission der Fis hatte den Antrag bereits am 24. Dezember abgelehnt.

Der Cas teilte nun mit, dass die Ad-hoc-Kammer nur für Streitfälle zuständig sei, die während der Spiele oder spätestens zehn Tage vor der Eröffnungsfeier entstehen. Damit verpasste Bolschunow die Frist um einen Tag.