Trotz des nicht regelkonformen VAR-Einsatzes im Bundesliga-Eröffnungsspiel des FC Bayern München gegen RB Leipzig muss der Titelverteidiger keine sportrechtlichen Konsequenzen befürchten. Dies sagte DFB-Schiedsrichtersprecher Alexander Feuerherdt der Deutschen Presse-Agentur. 

In den DFB-Regeln ist festgelegt, dass ein Spiel grundsätzlich gewertet wird, auch wenn «unzulässige Situationen/Entscheidungen bei einer Videoüberprüfung untersucht werden». Demnach wäre eine Aberkennung des Münchners 6:0-Sieges am Grünen Tisch bei einem möglichen Einspruch der Leipziger ausgeschlossen. 

DFB räumt Fehler ein

Vor dem vermeintlichen RB-Ehrentreffer in der Partie am Freitag hatten Schiedsrichter Florian Badstübner, seine Assistenten und der Vierte Offizielle übersehen, dass der Leipziger Castello Lukeba einen Freistoß falsch ausgeführt hatte. Statt den Ball zu spielen, war Lukeba mit diesem einfach los gedribbelt. 

Nach heftiger Intervention von Bayern-Kapitän Joshua Kimmich, der dafür die Gelbe Karte sah, nahm Badstübner nach vorheriger Rücksprache mit dem Video Assistant Referee den Treffer zurück. Der DFB räumte ein, dass der VAR in dieser Situation aber gar nicht hätte eingreifen dürfen. «Die anschließende Torerzielung ist vom VAR gecheckt worden, aber die Art der Ausführung eines Freistoßes im Vorfeld eines Tores zu überprüfen, gehört streng genommen nicht zu seinen Aufgaben», sagte Feuerherdt dem «Kicker».