Die Schlagersängerin Melanie Müller (37) ist wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitzes auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den gesteckten rechten Arm nach oben zu strecken, sagte Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig.
Das Gericht verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. Nun fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte.
Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen, wie sie sie schon bei vielen Konzerten gemacht habe. Die gefundenen Drogen hätten zudem einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. Dem glaubte das Gericht aber nicht.
