Die sogenannte Mütterrente kostet die Rentenversicherung pro Jahr derzeit rund 13,5 Milliarden Euro. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf Nachfrage mitteilte, lagen die Kosten für die 2014 eingeführte Mütterrente I im Jahr 2024 bei rund neun Milliarden Euro, während die Kosten für die seit Januar 2019 wirksame Mütterrente II im gleichen Zeitraum etwa halb so hohe Kosten verursachte. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland eine entsprechende Berechnung angestellt. Mit der Ausweitung der Mütterrente 2027 kommen weitere Milliardenkosten hinzu, die dann allerdings aus einem anderen Topf finanziert werden.
Anerkennung von längeren Kindererziehungszeiten
Unter der Mütterrente versteht man die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Bis zum 30. Juni 2014 konnte für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine Kindererziehungszeit von einem Jahr berücksichtigt werden. Ab dem 1. Juli 2014 konnte für alle Mütter und Väter, deren Kinder vor diesem Zeitpunkt geboren wurden, ein weiteres Jahr Erziehungszeit angerechnet werden (Mütterrente I). Seit Anfang 2019 werden insgesamt maximal zweieinhalb Jahre berücksichtigt (Mütterrente II).
Im Jahr 2015 lagen die Kosten der Mütterrente I laut Rentenversicherung bei rund sieben Milliarden Euro. 2019, als die Mütterrente II eingeführt wurde, waren es rund 8,1 Milliarden Euro für die Mütterrente I und rund die Hälfte für die Mütterrente II.
Laut Deutsche Rentenversicherung Bund belaufen sich die Gesamtkosten für Mütterrente I und II von 2014 bis inklusive 2025 auf rund 118,9 Milliarden Euro.
Neue Reform kostet rund fünf Milliarden zusätzlich pro Jahr
Ab 2027 soll Erziehung durch Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren der Kinder ohne Unterschied gewürdigt werden – für das erste Jahr erst im Folgejahr rückwirkend. Durch diese Reform, die vor allem der CSU ein Anliegen war, entstehen Kosten von rund fünf Milliarden Euro jährlich. Anders als die Vorgängerregelungen sollen sie aus Steuermitteln finanziert werden. Das bedeutet, die Rentenversicherung erhält einen Bundeszuschuss, um die entstehenden Mehrausgaben auszugleichen.
Grüne kritisieren «Wahlgeschenke»
Kritik daran kommt unter anderem von den Grünen. Sie pochen darauf, dass das mit ihrer Zustimmung geschaffene kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich für Infrastruktur und Klimaschutz verwendet wird. Sie werfen der Bundesregierung vor, den Kreditspielraum nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte zu nutzen, sondern auf Umwegen für «Wahlgeschenke» wie die Mütterrente.
Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission eingesetzt, die bis Mitte 2026 Vorschläge für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge vorlegen soll. Dabei geht es darum, wie die Altersvorsorge gesichert und eine Überlastung von Beitrags- und Steuerzahlern vermieden werden kann – auch nach dem immer zahlreicheren Renteneintritt der Babyboomer.
