Winter weg – Start in den Frühling. Wer aus diesem Anlass Roller, Mofa oder Moped wieder hervorholt, braucht bald ein neues Kennzeichen. Und natürlich auch alle, die ganzjährig auf solchen Gefährten unterwegs sind, sollten den betreffenden Stichtag im Kopf haben.
Aus grün wird schwarz – dieser Farbwechsel ist für alle zwingend nötig, die ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug bewegen wollen. Denn diese brauchen bald neue Kennzeichen.
Ab 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue schwarze Kennzeichen gültig. Wer danach noch mit dem grünen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Unfallschäden anderer müssten dann komplett aus eigener Tasche bezahlt werden – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer.
Das Kennzeichen gilt als schneller Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. So können Polizei und Ordnungsamt auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Dieser reguliert verursachte Fremdschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig.
Diese Fahrzeuge brauchen das Versicherungskennzeichen
Das umgangssprachlich auch «Mofa-Kennzeichen» genannte Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie eben Mofas oder Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes und E-Roller brauchen das Schild wie auch motorisierte Krankenfahrstühle. Das gilt auch für bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz.
Die Kennzeichen-Pflicht gilt auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs – umgangssprachlich E-Bikes oder Elektrofahrräder – bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und brauchen daher kein Kennzeichen.
Anlaufstelle sind die Versicherer
Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Dabei gibt es sowohl klassische Kennzeichen (13,0 x 10,1 cm) als auch kleinere Plaketten (6,7 x 5,5 cm) für E-Scooter und Segways.
Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Das geht über den Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch (0800 2502600).
Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.
