Sport

Russland-Urteil: Sportrichter zählen Eishockey-Verband an

Lausanne (dpa) –

In der Debatte um die Folgen der Wiederzulassung Russlands für internationale Eishockey-Turniere hat das höchste Sportgericht sein Urteil verteidigt und dem Weltverband IIHF Versäumnisse bescheinigt. Der Dachverband habe keine ausreichenden Beweise vorgelegt, um die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss russischer Mannschaften zu belegen, stellten die Richter des Internationalen Sportgerichtshof Cas fest. 

Zudem seien die möglichen negativen Konsequenzen des Urteils wie auch die Frage eines neutralen Status für russische Teams «weder durch hinreichende Beweise belegt noch von der IIHF im Laufe des Verfahrens beantragt» worden. Der frisch gewählte IIHF-Präsident Franz Reindl hatte sich in einer ersten Reaktion «überrascht» von den Weiterungen des Richterspruchs und der schnellen Wirksamkeit gezeigt.

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WM in Deutschland auf der Kippe?

Eine Reihe von Nationen, darunter Eishockey-Weltmeister Finnland, kündigte bereits an, nicht bei Turnieren gegen russische Teams zu spielen, solange der Angriffskrieg in der Ukraine andauert. Betroffen von dem Wirbel ist vor allem auch die WM 2027 in Deutschland.

Der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) sieht nun sein Turnier in Gefahr, der DEB-Vorstandsvorsitzende Frank Lutz schloss sogar einen Verzicht auf die Gastgeber-Rolle nicht aus. Die Bundesregierung übte deutliche Kritik am Cas-Urteil, womöglich könnten den russischen Nationalspielern die Visa für die Einreise verweigert werden. Ein entsprechendes Vorgehen hatte Kanadas Premierminister Mark Carney bereits für die U20-WM in Kanada am Ende dieses Jahres angekündigt.

Der Cas nehme die «kontroversen Reaktionen» auf seinen Schiedsspruch zur Kenntnis, hieß es in einer Mitteilung. Er habe seine Entscheidung «auf der Grundlage der rechtlichen Substanz eines Rechtsmittels sowie der von den Parteien vorgebrachten Argumente und Beweismittel» getroffen. Sowohl der russische Eishockey-Verband als auch die IIHF seien sich «der zu erörternden Rechtsfragen sowie der Konsequenzen einer Stattgabe oder Abweisung des Rechtsmittels bewusst» gewesen, hieß es weiter.

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