Ein Bankschließfach galt vielen Menschen lange Zeit als Inbegriff von Sicherheit. Wo, wenn nicht im Tresorraum einer Bank, sollte Schmuck, Gold oder Bargeld besser geschützt sein? Die jüngsten Einbrüche in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass man sich nie ganz sicher sein kann. Was viele Betroffene auch nicht erwarten: Inmitten des Vermögensverlusts und dem Austausch mit der Versicherung kann sich plötzlich auch das Finanzamt melden – mit einer möglicherweise brisanten Frage.

Nach einem Schließfach-Aufbruch ist der Fall für Opfer zunächst eindeutig: Ihr Eigentum wurde entwendet, nun ist die Versicherung gefragt, den Schaden zu ersetzen. Und genau an dieser Stelle können die Finanzbehörden hellhörig werden. 

«Die Entschädigung selbst ist nicht steuerpflichtig, weil sie lediglich einen Verlust ersetzt und kein Einkommen darstellt», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Zu Rückfragen des Finanzamts kommt es daher nicht wegen der Auszahlung selbst. Doch mitunter möchte die Behörde erfahren, woher die ursprünglichen Vermögenswerte stammten. 

So belegen Betroffene die Herkunft der Vermögenswerte

Besonders heikel kann das Thema beim Bargeld werden. Während für Schmuck oder Gold oft noch alte Kauf- oder Erbschaftsbelege existieren, hat Bargeld im Schließfach oft keine sichtbare Historie. Ersetzt eine Bankversicherung eine höhere Summe, könnte das Finanzamt prüfen, ob diese Summe plausibel zu den bereits bekannten und deklarierten Einkünften des Schließfachinhabers passt. 

Eine solche Nachfrage ist dem Bund der Steuerzahler zufolge vor allem bei hohen Schadenssummen im fünf- oder sechsstelligen Bereich wahrscheinlich oder wenn parallel Ermittlungen, etwa wegen Geldwäsche, laufen.

«Die bloße Existenz eines Schließfachs wird von Banken zwar an ein zentrales Register übermittelt», sagt Karbe-Geßler. Was sich jedoch in dem Schließfach befindet, wird nicht gemeldet. Darum verlangen Behörden nach außergewöhnlichen Ereignissen, etwa wenn ein hoher Versicherungsersatz im Raum steht, Auskünfte oder Plausibilitätsnachweise.

Im Ernstfall können Profis helfen

Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen in so einem Fall, fristgerecht und ruhig zu antworten und die Herkunft der Werte etwa anhand von Kontoauszügen, Abhebungsnachweisen, Erbscheinen, Wertgutachten und Polizeiprotokollen zu erklären. Wer sich unsicher ist oder bei wem es um große Beträge geht, sollte sich frühzeitig an einen Steuerberater oder einen Fachanwalt wenden.

Eine Rückfrage ist dem Bund der Steuerzahler zufolge kein Schuldspruch, sondern lediglich ein Plausibilitätscheck: «Wer transparent bleibt und Fakten liefert, verhindert, dass aus einem Diebstahl ein Steuerproblem wird.»