In Teilen Westdeutschlands kommen enorme Regenmengen herunter. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat vor Gewittern mit erhöhter Starkregengefahr gewarnt. Im Saarland und dem Westen Nordrhein-Westfalens sind bereits Keller und Wohnungen vollgelaufen, Straßenzüge wurden überflutet.

Wichtig ist für Betroffene zunächst, nicht selbst zu Schaden zu kommen. Sie sollten aber auch wissen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. Nur so kann diese rechtzeitig informiert werden – und auch zahlen. Wer sich zu spät meldet, kann im Ernstfall leer ausgehen. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, in welchem Fall welche Versicherung bei Starkregenfolgen zahlt.

Eindringender Regen beschädigt Möbel oder Inventar

Beschädigt eindringende Feuchtigkeit durch kaputte Fenster oder abgedeckte Ziegel Mobiliar, Einrichtungsgegenstände oder Kleidung, ist die Hausratversicherung gefragt. Versicherte unterliegen laut (BdV) aber der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden einzudämmen – zum Beispiel Fenster abdichten und die Gegenstände, wenn möglich, in Sicherheit bringen. Es kann nicht schaden, diese Maßnahmen auch zu dokumentieren.

Hochwasser zerstört Teile des Inventars und der Gebäudesubstanz

In diesem Fall braucht es zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Zusatzbaustein für Elementarschäden, sonst bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Doch auch bei Überschwemmungsschäden kommt es aufs Detail an. Selbst mit Zusatzbaustein leistet die Versicherung nur, wenn das Wasser wegen übertretender Gewässer, Witterungsniederschläge oder Grundwasser eindringt, das an die Erdoberfläche austritt und oberirdisch ins Haus gelangt. Kommen Grundwasser oder Niederschläge von unten ins Mauerwerk, haben Eigentümerinnen und Eigentümer meist schlechte Karten.

Hochwasser beschädigt das Auto

Wird das eigene Auto durch Überschwemmung beschädigt, kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Wer nur über eine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz verfügt, ist gegen diese Schäden nicht versichert.