Streit um Abtreibungsverbot – Teilerfolg für Chefarzt
Nun hat die Klage eines Gynäkologen gegen einen katholischen Klinikträger in Lippstadt doch Erfolg - nicht ganz, aber zu einem doch erheblichen Teil. Der Mediziner ist «sehr erleichtert».
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Nun hat die Klage eines Gynäkologen gegen einen katholischen Klinikträger in Lippstadt doch Erfolg - nicht ganz, aber zu einem doch erheblichen Teil. Der Mediziner ist «sehr erleichtert».
Ein Gynäkologe will ein Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers nicht hinnehmen und klagt gegen eine Dienstanweisung. Vor dem Arbeitsgericht Hamm scheitert der Arzt. Er will weiter kämpfen.
Ein Gynäkologe darf keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen - auch nicht bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Der katholische Klinikträger untersagt das. Der Arzt klagt gegen den Arbeitgeber.