Arbeit in Teilzeit: Hier gibt es Hilfe bei Diskriminierung
Trotz gesetzlicher Vorgaben erleben Teilzeitkräfte immer wieder Diskriminierung im Job. Welche Möglichkeiten Beschäftigte haben, wenn sie benachteiligt werden.
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Trotz gesetzlicher Vorgaben erleben Teilzeitkräfte immer wieder Diskriminierung im Job. Welche Möglichkeiten Beschäftigte haben, wenn sie benachteiligt werden.
Fällt bei der Arbeit die Technik aus, steht in manchen Fällen alles still. Was heißt das für die Arbeitszeit, wenn Beschäftigte wegen einer IT-Panne nichts machen können?
Lädt der Arbeitgeber zur Betriebsfeier, möchte er auch die Mitarbeitenden dort sehen. Muss er die Zeit für die Beschäftigten auch als Arbeitszeit vergüten?
Arbeiten die Deutschen zu wenig? Ein Vergleich innerhalb der EU gibt das nicht her. Dennoch werden Rufe nach längerer Arbeitszeit lauter.
Wäsche machen, den Wocheneinkauf erledigen, nebenbei Serie gucken: Was Beschäftigte im Homeoffice machen, bekommt der Arbeitgeber doch eh nicht mit? Es gibt durchaus Möglichkeiten zur Überwachung.
Schnell vor die Tür, Zigarette anzünden und tief durchatmen: Für Raucherinnen und Raucher ist das während der Schicht nichts Ungewöhnliches. Aber muss der Arbeitgeber das hinnehmen?
Ab wann beginnt eigentlich die Arbeitszeit? Darüber wird vor Gericht immer wieder gestritten. Teils müssen Beschäftigte auch weite Wege im Betrieb ohne Vergütung auf sich nehmen, zeigt ein Urteil.
Überstunden ansammeln und sie dann gezielt wieder abbummeln, um etwa einen Urlaub zu verlängern? Beschäftigte, die so planen, sollten wissen: Der Arbeitgeber hat hier ein Wörtchen mitzureden.