«Wer auffährt, ist immer schuld»: Stimmt das?
«Wer auffährt, hat Schuld»: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Wer auffährt, muss aber Stichhaltiges vorbringen, um das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein Urteil.
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«Wer auffährt, hat Schuld»: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Wer auffährt, muss aber Stichhaltiges vorbringen, um das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein Urteil.
Wer auffährt, haftet – oder doch nicht? Ein Gericht entscheidet über einen Unfall auf der Autobahn, bei dem ein Fahrer den Spurwechsel erst ansetzte, dann plötzlich wieder zurückzog und voll…