Zeichnung ist keine Unterschrift – Testament nichtig
Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist. Ansonsten wird das Testament womöglich nichtig, so ein Gericht.
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Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist. Ansonsten wird das Testament womöglich nichtig, so ein Gericht.
Selbst wenn im letzten Willen andere Menschen begünstigt werden - nahe Angehörige haben oft einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Wie hoch dieser ausfällt, können sie selbst mit überprüfen.
Auch wenn es keinen letzten Willen gibt, wird das Vermögen eines Verstorbenen unter Angehörigen verteilt. Dann allerdings nach den Regelungen des Staates. So sieht die gesetzliche Erbfolge aus.
Der Sohn hatte Millionen aus dem Erbe der Bierbrauer verlangt. Doch dass er leer ausging, ist laut Gericht rechtens. Daran ändert auch eine fragwürdige Unterschrift nach einer Partynacht nichts.
Ob jemand ein Testament errichtet hat und was darin steht, geht bis zu dessen Tod grundsätzlich niemanden außer den Testierenden selbst etwas an. Von dieser Geheimhaltungsregel gibt es aber Ausnahmen.