Import-Nussknacker darf nicht mit Erzgebirge-Stil werben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit «im Erzgebirge-Stil» beworben werden. Was das Urteil für Hersteller und Händler bedeutet.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit «im Erzgebirge-Stil» beworben werden. Was das Urteil für Hersteller und Händler bedeutet.
Die Schweizer Bundespräsidentin kehrt mit leeren Händen aus Washington zurück: 39 Prozent Zölle gelten seit heute. Die Wirtschaft ist entsetzt.
Ob in der Gastronomie, bei Lieferdiensten oder im Handwerk: Beschäftigte, die persönlich Dienstleistungen erbringen, können mit Trinkgeld rechnen. Was Beschäftigte und Kunden wissen müssen.
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Die Sozialabgaben sind gestiegen, das belastet Betriebe. Wie groß das Problem aus Sicht des Handwerks ist.
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Gibt es einen Stimmungsumschwung in Deutschland durch die neue Koalition? Den sieht das Handwerk nicht. Ganz im Gegenteil.