BGH: Angst vor Lärmstörung ficht WEG-Beschluss nicht an
Eine Klimaanlage kann im Betrieb schon mal Geräusche von sich geben. Wer sich davor fürchtet, kann einem Miteigentümer aus diesem Grund aber nicht die Installation versagen.
Eine Klimaanlage kann im Betrieb schon mal Geräusche von sich geben. Wer sich davor fürchtet, kann einem Miteigentümer aus diesem Grund aber nicht die Installation versagen.
Die Freude über sommerliche Temperaturen ist groß. Doch wenn sich Zimmer tagsüber aufheizen, fällt das Denken schwer und nachts finden wir kaum Schlaf. Abkühlung gibt es dann auf verschiedenen Wegen.