Darf der Arbeitgeber Statusanzeigen kontrollieren?
Online, abwesend, offline: Die Statusanzeige beim Arbeitsprogramm kann dazu dienen, anderen zu zeigen, ob man gerade arbeitet. Doch darf der Arbeitgeber das auch zur Leistungsprüfung nutzen?
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Online, abwesend, offline: Die Statusanzeige beim Arbeitsprogramm kann dazu dienen, anderen zu zeigen, ob man gerade arbeitet. Doch darf der Arbeitgeber das auch zur Leistungsprüfung nutzen?
Wäsche machen, den Wocheneinkauf erledigen, nebenbei Serie gucken: Was Beschäftigte im Homeoffice machen, bekommt der Arbeitgeber doch eh nicht mit? Es gibt durchaus Möglichkeiten zur Überwachung.