Mutterschutz nach Fehlgeburt: Anrechnung für Rente möglich
Frauen können nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz nutzen. Die beitragsfreie Zeit kann sich auf die Rentenberechnung auswirken.
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Frauen können nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz nutzen. Die beitragsfreie Zeit kann sich auf die Rentenberechnung auswirken.
Seit Anfang Juni gibt es Mutterschutz auch für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Wer die Schutzfrist in Anspruch nehmen will, muss unter Umständen Nachweise vorlegen.