Wenn Notwehr zu weit geht: der Kirschbaumfall
Wer sich im Angriffsfall auf Notwehr berufen möchte, muss mit seiner Abwehrhandlung Maß und Mitte wahren. Wer da übertreibt, kann sich schnell selbst strafbar machen.
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Wer sich im Angriffsfall auf Notwehr berufen möchte, muss mit seiner Abwehrhandlung Maß und Mitte wahren. Wer da übertreibt, kann sich schnell selbst strafbar machen.
Wer angegriffen wird, darf sich wehren - doch welche Mittel sind dafür erlaubt? In einer Notlage ist kaum Zeit, zu überlegen. Es lohnt sich darum ein ausgeruhter Blick auf die…