Keine Probezeit: Gilt sofort der Kündigungsschutz?
Juhu, der neue Job beginnt ganz ohne Probezeit! Was zunächst so positiv klingt, sollten Beschäftigte nüchtern betrachten: Auf den Kündigungsschutz müssen sie trotzdem warten. Was gilt?
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Juhu, der neue Job beginnt ganz ohne Probezeit! Was zunächst so positiv klingt, sollten Beschäftigte nüchtern betrachten: Auf den Kündigungsschutz müssen sie trotzdem warten. Was gilt?
«Natürlich werden Sie übernommen»: Wer das hört, fühlt sich gegen Ende der Probezeit vermutlich sicher. Darf der Arbeitgeber dann doch noch die Kündigung aussprechen? Ein Gericht klärt die Details.