Gericht: Keine Rückführung der Kinder in Gefahrengebiet
Zwei Kinder sollen gegen ihren Willen zurück in die Ukraine – doch das Gericht entscheidet anders. Wie Kriegsgefahr und Kinderwunsch die Richter überzeugen.
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Zwei Kinder sollen gegen ihren Willen zurück in die Ukraine – doch das Gericht entscheidet anders. Wie Kriegsgefahr und Kinderwunsch die Richter überzeugen.
Dass sich Drogenmissbrauch bei getrennten Eltern auf den Umgang mit dem Kind auswirken kann, liegt auf der Hand. Welche Auswirkungen das konkret haben kann, zeigt ein Gerichtsbeschluss.
Weil sich Eltern zofften, kamen Kinder in eine Wochengruppe. Die zweite Instanz gab den Eltern das Sorgerecht zurück. Warum das Gericht ein deutliches Zeichen gegen einen Sorgerechts-Fehlgriff setzte.